Aktuelle Informationen zur Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Auch wenn das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, gegen das Sie sich mit Ihrer Mitzeichnung bzw. Ihrem Forenbeitrag gewandt haben, jetzt in der 3. Lesung verabschiedet wurde, ist damit das Petitionsverfahren keineswegs automatisch beendet.
Zunächst bleibt rückblickend festzuhalten, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf verändert wurde. Wir gehen davon aus, dass hierzu auch die Unterstützer dieser Petition mit ihren Unterschriften und wichtigen Anregungen im Diskussionsforum beigetragen haben.
Der Petitionsausschuss sieht seine Aufgabe unter anderem auch darin, verabschiedete Gesetze auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger kritisch zu überprüfen und - wo nötig - Verbesserungen vorzuschlagen.
Deshalb bietet die weitere Behandlung der Petition in der 17. Wahlperiode - unter anderem die öffentliche Beratung gemäß Ziffer 8.4 (4) der Verfahrensgrundsätze, bei der die Petentin Rederecht hat - Gelegenheit, eine erste Würdigung des Gesetzes vorzunehmen und gegebenenfalls Veränderungen anzuregen, die dann auch in eine abschließende Empfehlung des Petitionsausschusses einfließen könnten.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Zunächst bleibt rückblickend festzuhalten, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf verändert wurde. Wir gehen davon aus, dass hierzu auch die Unterstützer dieser Petition mit ihren Unterschriften und wichtigen Anregungen im Diskussionsforum beigetragen haben.
Der Petitionsausschuss sieht seine Aufgabe unter anderem auch darin, verabschiedete Gesetze auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger kritisch zu überprüfen und - wo nötig - Verbesserungen vorzuschlagen.
Deshalb bietet die weitere Behandlung der Petition in der 17. Wahlperiode - unter anderem die öffentliche Beratung gemäß Ziffer 8.4 (4) der Verfahrensgrundsätze, bei der die Petentin Rederecht hat - Gelegenheit, eine erste Würdigung des Gesetzes vorzunehmen und gegebenenfalls Veränderungen anzuregen, die dann auch in eine abschließende Empfehlung des Petitionsausschusses einfließen könnten.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
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